In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Vermögensschäden:
- Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024