In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Betankungsschäden an geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen:
Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und Ziffer 21 BBR – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 1.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und Ziffer 21 BBR – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 1.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024