In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Vollkasko Rabattrückstufung bei geliehenen oder (von Privatpersonen) gemieteten Kraftfahrzeugen:
- Beschädigt eine versicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den erlaubten Gebrauch dieses Kraftfahrzeuges, besteht abweichend von Ziffer 12 und 21 BBR Versicherungsschutz im Umfang von Ziffer 30.2 BBR.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
a) Personenkraftwagen,
b) Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder,
c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug dem Versicherten von einem Dritten geliehen oder vermietet (von Privatpersonen) wurde.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung entstehende Vermögensschaden.
Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag des ersten Jahres begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kaskoversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kaskoversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Beschädigt eine versicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den erlaubten Gebrauch dieses Kraftfahrzeuges, besteht abweichend von Ziffer 12 und 21 BBR Versicherungsschutz im Umfang von Ziffer 30.2 BBR.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
a) Personenkraftwagen,
b) Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder,
c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug dem Versicherten von einem Dritten geliehen oder vermietet (von Privatpersonen) wurde.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung entstehende Vermögensschaden.
Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag des ersten Jahres begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kaskoversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kaskoversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024