In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Vorsorgeversicherung:
Für Vorsorgeversicherung – abweichend von § 4.2 AHB – stehen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden maximal 15.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – d).
Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Für Vorsorgeversicherung – abweichend von § 4.2 AHB – stehen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden maximal 15.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – d).
Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024