In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Kfz-Haftpflicht Rabattrückstufung bei geliehenen oder (von Privatpersonen) gemieteten Kraftfahrzeugen:
- Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und 21 BBR – der Schaden im Umfang von Ziffer 29.2 BBR, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, das von einem Dritten geliehen oder gemietet (von Privatpersonen) wird, einen Haftpflichtschaden verursacht.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
a) Personenkraftwagen,
b) Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder,
c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden.
Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag des ersten Jahres begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und 21 BBR – der Schaden im Umfang von Ziffer 29.2 BBR, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, das von einem Dritten geliehen oder gemietet (von Privatpersonen) wird, einen Haftpflichtschaden verursacht.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
a) Personenkraftwagen,
b) Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder,
c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden.
Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag des ersten Jahres begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024