In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Be- und Entladeschäden von Kfz:
Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR – die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kfz oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024