In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Fremde gemietete / geliehene bewegliche Sachen:
Versichert ist – abweichend von § 7.6 und 2.2 AHB und III.11. c) BBR – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder vom Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 200.000 EUR, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Ausgeschlossen bleiben
a) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen
b) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
d) Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Versichert ist – abweichend von § 7.6 und 2.2 AHB und III.11. c) BBR – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder vom Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 200.000 EUR, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Ausgeschlossen bleiben
a) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen
b) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
d) Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024