In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Best-Leistungs-Garantie:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für
▪ Risiken oder
▪ Deckungserweiterungen oder
▪ höhere Entschädigungsregelungen,
die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen Tarif eines anderen Versicherers entsprechend den dortigen Bedingungswerk eingeschlossen wären;
- Versicherungsschutz besteht entsprechend den dortigen Regelungen. Die Versicherungssumme für derartige Schäden steht im Rahmen der bei der degenia Versicherungsdienst AG vereinbarten Versicherungssummen zur Verfügung. Eine Ersatzleistung darüber hinaus ist nicht möglich.
- Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Tarif des anderen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts um einen aktuellen, allgemein zugänglichen Tarif zur Privat-Haftpflichtversicherung eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers handelt.
- Den Nachweis über die Mitversicherung bei einem anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Haftpflichtversicherers hat der Versicherungsnehmer in Form von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zu erbringen.
- Ausgeschlossen sind Ansprüche
▪ aus Schäden im Ausland
▪ aus beruflichen und gewerblichen Risiken
▪ über die gesetzliche Haftung hinaus
▪ aus Vorsatz
▪ aus vertraglicher Haftung
▪ aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall)
▪ Schäden aus Geothermiebohrungen.
▪ aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
▪ wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind
▪ aus Schäden, die durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind
▪ aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier grob fahrlässige herbeigeführt wurden.
- Die Bestimmungen gemäß § 4 AHB – Vorsorgeversicherung – finden hier keine Anwendung.
- Die Erweiterung umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte. Ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrages ein Selbstbehalt vereinbart, so gilt dieser auch für die Best-Leistungs-Garantie.
- Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für
▪ Risiken oder
▪ Deckungserweiterungen oder
▪ höhere Entschädigungsregelungen,
die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen Tarif eines anderen Versicherers entsprechend den dortigen Bedingungswerk eingeschlossen wären;
- Versicherungsschutz besteht entsprechend den dortigen Regelungen. Die Versicherungssumme für derartige Schäden steht im Rahmen der bei der degenia Versicherungsdienst AG vereinbarten Versicherungssummen zur Verfügung. Eine Ersatzleistung darüber hinaus ist nicht möglich.
- Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Tarif des anderen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts um einen aktuellen, allgemein zugänglichen Tarif zur Privat-Haftpflichtversicherung eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers handelt.
- Den Nachweis über die Mitversicherung bei einem anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Haftpflichtversicherers hat der Versicherungsnehmer in Form von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zu erbringen.
- Ausgeschlossen sind Ansprüche
▪ aus Schäden im Ausland
▪ aus beruflichen und gewerblichen Risiken
▪ über die gesetzliche Haftung hinaus
▪ aus Vorsatz
▪ aus vertraglicher Haftung
▪ aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall)
▪ Schäden aus Geothermiebohrungen.
▪ aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
▪ wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind
▪ aus Schäden, die durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind
▪ aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier grob fahrlässige herbeigeführt wurden.
- Die Bestimmungen gemäß § 4 AHB – Vorsorgeversicherung – finden hier keine Anwendung.
- Die Erweiterung umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte. Ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrages ein Selbstbehalt vereinbart, so gilt dieser auch für die Best-Leistungs-Garantie.
- Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024