In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - classic folgendes für Gefälligkeitshandlungen:
Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 5.000 EUR, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 5.000 EUR, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024