In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Fortsetzung der Privat-Haftpflichtversicherung nach dem Tod des VN::
Für die unter II. 1. mitversicherten Personen besteht im Todesfall des VN der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder einer sonstigen mitversicherten Person eingelöst, wird dieser Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Für die unter II. 1. mitversicherten Personen besteht im Todesfall des VN der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder einer sonstigen mitversicherten Person eingelöst, wird dieser Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024