In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Vorsorgeversicherung:
Für Vorsorgeversicherung – abweichend von § 4.2 AHB – stehen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden maximal 50.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal 15.000.000 EUR für Personenschäden je geschädigter Person und je Versicherungsfall, sowie für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – e).
Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Für Vorsorgeversicherung – abweichend von § 4.2 AHB – stehen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden maximal 50.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal 15.000.000 EUR für Personenschäden je geschädigter Person und je Versicherungsfall, sowie für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – e).
Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen und Vorsorgeversicherungsschutz bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024