In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden:
Versichert ist – abweichend von § 7.7 AHB und I. bzw. IV.1.a) BBR– die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten. Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Personenschäden.
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z.B. eine Betriebs-Haftpflichtversicherung) entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Diese Höchstleistung gilt nicht für Kosten für die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB. Hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme.
Ausgeschlossen sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Versichert ist – abweichend von § 7.7 AHB und I. bzw. IV.1.a) BBR– die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten. Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Personenschäden.
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z.B. eine Betriebs-Haftpflichtversicherung) entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Diese Höchstleistung gilt nicht für Kosten für die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB. Hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme.
Ausgeschlossen sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024