In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - optimum folgendes für Nachversicherung:
Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - e) genannten Personen weil z.B.
▪ der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.)
▪ die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
▪ die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
- 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
- Was ist darüber hinaus versichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - e) genannten Personen weil z.B.
▪ der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.)
▪ die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
▪ die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
- 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
- Was ist darüber hinaus versichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024