In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - basic folgendes für Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements.
Hierunter fallen z.B. die Mitarbeit
▪ in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen und Jugendarbeit
▪ in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
▪ bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist (z.B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von
a) öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämter wie z.B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr
b) wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter wie z.B. als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher Betreuer nach §1897 (6) BGB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements.
Hierunter fallen z.B. die Mitarbeit
▪ in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen und Jugendarbeit
▪ in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
▪ bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist (z.B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von
a) öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämter wie z.B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr
b) wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter wie z.B. als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher Betreuer nach §1897 (6) BGB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024