In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - basic folgendes für Gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten untereinander:
Gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind entsprechend § 7.4 und § 7.5 AHB ausgeschlossen.
Mitversichert sind jedoch gesetzliche Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern sowie gesetzliche Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen nach II 1. d) gegen alle sonstigen versicherten Personen.
* Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander sind entsprechend § 7.4 und § 7.5 AHB ausgeschlossen.
Mitversichert sind jedoch gesetzliche Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern sowie gesetzliche Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen nach II 1. d) gegen alle sonstigen versicherten Personen.
* Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024