In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - basic folgendes für Nachversicherung:
Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - c) genannten Personen weil z.B.
▪ der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.)
▪ die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
▪ die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 6 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
- 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
- Was ist darüber hinaus versichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - c) genannten Personen weil z.B.
▪ der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.)
▪ die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
▪ die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 6 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
- 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
- Was ist darüber hinaus versichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024