In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Sofortleistung bei Schwerverletzungen:
- Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat eine der nachfolgenden schweren Unfallverletzungen erlitten:
(1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
(2) Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand
(3) Schädel-Hirn-Verletzung/Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung
(4) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche
(5) Augenverletzungen
• dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges
• Linsenverlust auf mindestens einem Auge
• dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
(6) schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma
• Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen Gliedmaßen-Abschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel)
• gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen
• Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
- Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen oder Beinen
- Fraktur des Beckens
- Fraktur der Wirbelsäule
- gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ
Die Sofortleistung ist spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
- Art und Höhe der Leistung
Die Sofortleistung in Höhe von 10.000 EUR wird fällig, sofern die versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall verstirbt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat eine der nachfolgenden schweren Unfallverletzungen erlitten:
(1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
(2) Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand
(3) Schädel-Hirn-Verletzung/Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung
(4) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche
(5) Augenverletzungen
• dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges
• Linsenverlust auf mindestens einem Auge
• dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
(6) schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma
• Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen Gliedmaßen-Abschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel)
• gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen
• Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
- Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen oder Beinen
- Fraktur des Beckens
- Fraktur der Wirbelsäule
- gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ
Die Sofortleistung ist spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
- Art und Höhe der Leistung
Die Sofortleistung in Höhe von 10.000 EUR wird fällig, sofern die versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall verstirbt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021