In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Zusätzliche Leistungen:
Eine Leistungskürzung erfolgt nicht, wenn Krankheiten an der unfallbedingten Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben.
Diese Regelung tritt außer Kraft, wenn eine der nachfolgenden Erkrankungen diagnostiziert wurde:
• ADS/ADHS
• AIDS (HIV-Infektionen)
• Alkoholsucht
• Autismus (z. B. Asperger Syndrom)
• Blind/Taub/Taubstumm
• Demenz (z. B. Alzheimer)
• Diabetes
• Down-Syndrom (Trisomie 21)
• Epilepsie
• Hämophilie (Bluterkrankheit)
• Hepatitis B oder C
• Herzfehler/-erkrankungen
• Hydrozephalus (Wasserkopf)
• Kinderlähmung
• Maligne Tumoren (z. B. Krebs)
• Manisch-depressive Erkrankungen
• Multiple Sklerose
• Muskelatrophie oder -dystrophie
• Oligophrenie
• Osteogenesis Imperfecta (Glasknochen)
• Osteoporose
• Paget-Krankheit
• Parkinson
• Rauschgiftsucht
• Schizophrenie
• Personen, denen bereits ein GdB ab 50 bestätigt wurde
Sind die durch den Unfall ausgelösten Gesundheitsschäden vollständig auf bestehende Krankheiten zurückzuführen, wird keine Leistung erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021