In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Komageld:
Fällt die versicherte Person infolge des Unfalls in ein Koma oder wird sie in ein künstliches Koma versetzt, so zahlen wir für die Dauer dieses Zustands, maximal für bis zu zwei Jahre ab dem Unfalltag, ein tägliches Komageld in Höhe von 15 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Fällt die versicherte Person infolge des Unfalls in ein Koma oder wird sie in ein künstliches Koma versetzt, so zahlen wir für die Dauer dieses Zustands, maximal für bis zu zwei Jahre ab dem Unfalltag, ein tägliches Komageld in Höhe von 15 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021