In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Kündigung nach Versicherungsfall:
- Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
- Kündigung durch Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
- Kündigung durch uns
Eine Kündigung von uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
- Kündigung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit
Wird bei der versicherten Person eine
• dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61a Sozialgesetzbuch XII oder
• eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt,
so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Geisteskrank ist, wer aufgrund einer dauerhaften und hochgradigen geistigen oder psychischen Erkrankung nicht mehr am allgemeinen Leben teilnehmen kann und einer Aufenthaltsunterbringung oder ständigen Aufsicht bedarf.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person nach Vorlage
• des Bescheids der Pflegekasse über die Zuerkennung eines Pflegegrades oder
• der Bestätigung des Krankenversicherers über eine Aufenthaltsunterbringung bzw. ständige Begleitung im Falle einer Geisteskrankheit ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten drei Jahre.
B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
- Kündigung durch Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
- Kündigung durch uns
Eine Kündigung von uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
- Kündigung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit
Wird bei der versicherten Person eine
• dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61a Sozialgesetzbuch XII oder
• eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt,
so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Geisteskrank ist, wer aufgrund einer dauerhaften und hochgradigen geistigen oder psychischen Erkrankung nicht mehr am allgemeinen Leben teilnehmen kann und einer Aufenthaltsunterbringung oder ständigen Aufsicht bedarf.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person nach Vorlage
• des Bescheids der Pflegekasse über die Zuerkennung eines Pflegegrades oder
• der Bestätigung des Krankenversicherers über eine Aufenthaltsunterbringung bzw. ständige Begleitung im Falle einer Geisteskrankheit ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten drei Jahre.
B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021