In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021