In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Beginn und Dauer der Leistung:
- Die Unfall-Rente zahlen wir
• rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,
• monatlich im Voraus.
- Die Unfall-Rente zahlen wir bis zum Ende des Monats, in dem
• die versicherte Person stirbt oder
• wir Ihnen mitteilen, dass eine nach A 8.4 vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
C 3 Besondere Bedingungen für Pro Aktiv
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Die Unfall-Rente zahlen wir
• rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,
• monatlich im Voraus.
- Die Unfall-Rente zahlen wir bis zum Ende des Monats, in dem
• die versicherte Person stirbt oder
• wir Ihnen mitteilen, dass eine nach A 8.4 vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
C 3 Besondere Bedingungen für Pro Aktiv
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021