In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Mitwirkung:
- Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten zusammen, mindern wir die Leistung um den Anteil, den die Krankheiten an der Gesundheits- schädigung oder ihren Folgen haben (Mitwirkungsanteil).
- Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, nehmen wir keine Minderung vor.
- Hat die versicherte Person am Unfalltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so werden die Leistungen und der Invaliditätsgrad generell nicht gekürzt.
A 4 Was ist nicht versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten zusammen, mindern wir die Leistung um den Anteil, den die Krankheiten an der Gesundheits- schädigung oder ihren Folgen haben (Mitwirkungsanteil).
- Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, nehmen wir keine Minderung vor.
- Hat die versicherte Person am Unfalltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so werden die Leistungen und der Invaliditätsgrad generell nicht gekürzt.
A 4 Was ist nicht versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021