In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Fortfall oder Änderung bestimmter Leistungsarten bei Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern Unfall-Tagegeld (A 2.3) und Sofortleistung bei Schwerverletzungen (A 2.7) in Ihrem Vertrag vereinbart sind, gilt:
Das Unfall-Tagegeld und die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erlöschen zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Sofern Unfall-Tagegeld (A 2.3) und Sofortleistung bei Schwerverletzungen (A 2.7) in Ihrem Vertrag vereinbart sind, gilt:
Das Unfall-Tagegeld und die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erlöschen zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021