In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Voraussetzungen für die Leistung:
• Bei dem verwendeten Impfstoff handelt es sich um einen Impfstoff, der zum Zeitpunkt der Impfung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Nationalen Zulassungsbehörde in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut) für die jeweilige Personengruppe zugelassen ist.
• Die Impfung ist in Deutschland oder einem Land in der Europäischen Union unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.
• Versichert gilt ausschließlich eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung wurde vom zuständigen Arzt der versicherten Person gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet und als Impfschaden anerkannt.
• Der Nachweis wurde durch einen objektiven und am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021