In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen:
- Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat nach einem versicherten Unfall
• wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
• innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an gerechnet und
• für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen
eine medizinisch notwendige Kur- oder Reha-Maßnahme durchgeführt.
Sie oder die versicherte Person haben uns die Voraussetzungen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.
- Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen ein Kur- oder Reha-Tagegeld von 30 EUR täglich, längstens für 100 Tage.
Bei ambulanten Kur- oder Reha-Maßnahmen zahlen wir das Tagegeld nur für die tatsächlichen Behandlungstage.
Die Leistung kann nur einmal je Unfallereignis in Anspruch genommen werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat nach einem versicherten Unfall
• wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
• innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an gerechnet und
• für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen
eine medizinisch notwendige Kur- oder Reha-Maßnahme durchgeführt.
Sie oder die versicherte Person haben uns die Voraussetzungen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.
- Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen ein Kur- oder Reha-Tagegeld von 30 EUR täglich, längstens für 100 Tage.
Bei ambulanten Kur- oder Reha-Maßnahmen zahlen wir das Tagegeld nur für die tatsächlichen Behandlungstage.
Die Leistung kann nur einmal je Unfallereignis in Anspruch genommen werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021