In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall:
Abweichend von den Regelungen in den jeweils geltenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen besteht auch dann noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die impfbedingte Invalidität innerhalb von drei Jahren nach der Corona-Schutzimpfung eingetreten und innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Abweichend von den Regelungen in den jeweils geltenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen besteht auch dann noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die impfbedingte Invalidität innerhalb von drei Jahren nach der Corona-Schutzimpfung eingetreten und innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021