In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Übergangsleistung:
- Voraussetzungen für die Leistung
- Die versicherte Person ist unfallbedingt
• im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
• ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
• zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als sechs Monate an.
- Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von neun Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
- Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Voraussetzungen für die Leistung
- Die versicherte Person ist unfallbedingt
• im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
• ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
• zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als sechs Monate an.
- Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von neun Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
- Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021