In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Altersanpassung:
- Erwachsene
- Der Beitrag wird unter Berücksichtigung des Alters der versicherten Person nach folgender Staffel angepasst:
• von 40 bis 54 Jahren, jährlich um 1 %
• von 55 bis 64 Jahren, jährlich um 2 %
• von 65 bis 74 Jahren, jährlich um 3 %
• ab 75 Jahren, jährlich um 4 %
Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem aktuellen Versicherungsjahr.
- Erreicht die versicherte Person ein unter A 5.1.1.1 genanntes Alter, wird der Beitrag in dem darauffolgenden Versicherungsjahr angepasst.
- Beitragsgarantie
Die Altersanpassung unterbleibt, wenn seit Versicherungsbeginn noch keine 5 Jahre abgelaufen sind.
- Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
- Umstellung des Kinder-Tarifs
- Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
• Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
• Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Erwachsene
- Der Beitrag wird unter Berücksichtigung des Alters der versicherten Person nach folgender Staffel angepasst:
• von 40 bis 54 Jahren, jährlich um 1 %
• von 55 bis 64 Jahren, jährlich um 2 %
• von 65 bis 74 Jahren, jährlich um 3 %
• ab 75 Jahren, jährlich um 4 %
Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem aktuellen Versicherungsjahr.
- Erreicht die versicherte Person ein unter A 5.1.1.1 genanntes Alter, wird der Beitrag in dem darauffolgenden Versicherungsjahr angepasst.
- Beitragsgarantie
Die Altersanpassung unterbleibt, wenn seit Versicherungsbeginn noch keine 5 Jahre abgelaufen sind.
- Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
- Umstellung des Kinder-Tarifs
- Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
• Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
• Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021