In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Behinderungsbedingte Kosten:
- Voraussetzungen für die Leistung
Wir erstatten innerhalb von vier Jahren nach einem Unfall die Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, sofern die Maßnahmen aufgrund einer ausschließlich durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind.
Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Leistungspflicht bestreitet.
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
- Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR für
• den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person,
• den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz,
• den Umbau des Pkw der versicherten Person in ein behindertengerechtes Fahrzeug,
• medizinisch notwendige Hilfsmittel, wie z. B. Arm- und/oder Beinprothesen, Geh- und Stützapparate und Rollstühle bzw. Krankenfahrstühle,
• Gliedmaßenprothesen, die infolge des Unfalls beschädigt wurden und die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste. Hierfür übernehmen wir die Kosten für die Reparatur oder, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, die Anschaffungskosten neuer Prothesen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Voraussetzungen für die Leistung
Wir erstatten innerhalb von vier Jahren nach einem Unfall die Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, sofern die Maßnahmen aufgrund einer ausschließlich durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind.
Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Leistungspflicht bestreitet.
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
- Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR für
• den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person,
• den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz,
• den Umbau des Pkw der versicherten Person in ein behindertengerechtes Fahrzeug,
• medizinisch notwendige Hilfsmittel, wie z. B. Arm- und/oder Beinprothesen, Geh- und Stützapparate und Rollstühle bzw. Krankenfahrstühle,
• Gliedmaßenprothesen, die infolge des Unfalls beschädigt wurden und die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste. Hierfür übernehmen wir die Kosten für die Reparatur oder, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, die Anschaffungskosten neuer Prothesen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021