In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und
• bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,
• die Versicherung nicht gekündigt war und
• Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,
gilt Folgendes:
Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
B 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und
• bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,
• die Versicherung nicht gekündigt war und
• Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,
gilt Folgendes:
Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
B 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021