In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Vorsorgeversicherung für Lebenspartner und Kinder:
- Leistungsvoraussetzungen
Die Vorsorgeversicherung gilt
(1) für den Ehe- bzw. Lebenspartner, wenn Sie oder eine versicherte Person nach Vertragsabschluss heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Dies gilt jedoch nur, wenn für den Ehe- bzw. Lebenspartner weder bei uns noch einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht;
(2) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertragsabschluss geborene Kind;
(3) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertragsabschluss adoptierte Kind, solange dieses bei der Adoption das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Vorsorgeversicherung gewähren wir auch für Kinder, die der Ehe- oder Lebenspartner mit in die Partnerschaft bringt, sofern die Kinder bei der Eheschließung bzw. Partnerschaftsgründung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt der Eheleute bzw. Lebenspartner leben.
- Höhe und Dauer der Leistung
Die Vorsorge-Versicherungssummen betragen:
• 50.000 EUR für den Invaliditätsfall mit Gliedertaxe nach A 2.1, allerdings ohne Mehrleistung oder Progression
• 5.000 EUR für den Todesfall
• 15 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld mit allen Zusatzleistungen aus A 2.4
• zuzüglich der generell versicherten Leistungen gemäß A 2.6 bis A 2.10.
Die Vorsorgeversicherung gewähren wir für die Dauer von einem Jahr ab der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und ab der Geburt bzw. Adoption.
Sie endet zum selben Zeitpunkt, zu dem der Unfallvertrag beendet wird bzw. der Versicherungsschutz aus dem Vertrag erlischt.
Stellen Sie während der Dauer des Vorsorgeschutzes einen Antrag auf Einschluss der betreffenden Person, gilt Folgendes:
(1) Der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Ausgenommen hiervon sind Personen, die bereits das 67. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die beitragsfreie Dauer des Vorsorgeschutzes bleibt erhalten, anstelle der vorgenannten Versicherungssummen treten die von Ihnen beantragten Summen und Leistungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
- Leistungsvoraussetzungen
Die Vorsorgeversicherung gilt
(1) für den Ehe- bzw. Lebenspartner, wenn Sie oder eine versicherte Person nach Vertragsabschluss heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Dies gilt jedoch nur, wenn für den Ehe- bzw. Lebenspartner weder bei uns noch einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht;
(2) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertragsabschluss geborene Kind;
(3) für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertragsabschluss adoptierte Kind, solange dieses bei der Adoption das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Vorsorgeversicherung gewähren wir auch für Kinder, die der Ehe- oder Lebenspartner mit in die Partnerschaft bringt, sofern die Kinder bei der Eheschließung bzw. Partnerschaftsgründung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt der Eheleute bzw. Lebenspartner leben.
- Höhe und Dauer der Leistung
Die Vorsorge-Versicherungssummen betragen:
• 50.000 EUR für den Invaliditätsfall mit Gliedertaxe nach A 2.1, allerdings ohne Mehrleistung oder Progression
• 5.000 EUR für den Todesfall
• 15 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld mit allen Zusatzleistungen aus A 2.4
• zuzüglich der generell versicherten Leistungen gemäß A 2.6 bis A 2.10.
Die Vorsorgeversicherung gewähren wir für die Dauer von einem Jahr ab der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und ab der Geburt bzw. Adoption.
Sie endet zum selben Zeitpunkt, zu dem der Unfallvertrag beendet wird bzw. der Versicherungsschutz aus dem Vertrag erlischt.
Stellen Sie während der Dauer des Vorsorgeschutzes einen Antrag auf Einschluss der betreffenden Person, gilt Folgendes:
(1) Der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Ausgenommen hiervon sind Personen, die bereits das 67. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die beitragsfreie Dauer des Vorsorgeschutzes bleibt erhalten, anstelle der vorgenannten Versicherungssummen treten die von Ihnen beantragten Summen und Leistungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021