In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Neubemessung des Invaliditätsgrades:
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Dieses Recht steht Ihnen längstens bis zu fünf Jahre nach dem Unfall und uns längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall zu.
• Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
• Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Dieses Recht steht Ihnen längstens bis zu fünf Jahre nach dem Unfall und uns längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall zu.
• Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
• Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021