In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T23 folgendes für Fortsetzung der Privat-Haftpflicht nach Tod:
- Entfällt die Mitversicherung der in A 1-2.1.1 bis A 1-2.1.5 genannten Personen, weil z. B.
a) der Versicherungsnehmer verstorben ist,
b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde (A 1-2.1.1)
c) Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind (A 1-2.1.4 oder A 1-2.1.5),
d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde (A 1-2.1),
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber für 6 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der ALTE LEIPZIGER beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
- Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A 2 - Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A 1- abweichend von Abschnitt A 1-6.4- und den folgenden Bedingungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024