In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T23 folgendes fürGeothermie-Anlagen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024