In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Sachschäden durch häusliche Abwässer:
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.14 AHB 2018 – Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen (also keine industriellen oder gewerblichen Abwässer) und Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
Der Versicherer wird sich insoweit nicht auf den Einwand der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit berufen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.14 AHB 2018 – Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen (also keine industriellen oder gewerblichen Abwässer) und Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
Der Versicherer wird sich insoweit nicht auf den Einwand der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit berufen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023