In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Photovoltaikanlagen – gilt nur im Tarif classic und premium –:
In Erweiterung zu § 2 BBR umfasst der Versicherungsschutz auch die Unterhaltung einer Photovoltaikanlage/Solaranlage. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie auf die Einspeisung des Stroms bis zu 10 kWp (Tarif classic) bzw. 15 kWp (Tarif premium) in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens. Voraussetzung ist, dass hiermit keine Lieferverpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber dem Stromversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist. Wenn die genannte kWp Leistung überschritten wird, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1 (2) – Erhöhung und Erweiterung -, Ziffer 3.1 (3) und Ziffer 4 AHB – Vorsorgeversicherung – finden keine Anwendung. Der Versicherungsschutz bedarf insoweit besonderer Vereinbarung.
Nicht versichert sind Ansprüche
wegen Schäden an der Anlage selbst; durch den Anschluss der Anlage an das Netz des öffentlichen Netzbetreiber; infolge der Montage am Bestimmungsort der Anlage; wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Erweiterung zu § 2 BBR umfasst der Versicherungsschutz auch die Unterhaltung einer Photovoltaikanlage/Solaranlage. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie auf die Einspeisung des Stroms bis zu 10 kWp (Tarif classic) bzw. 15 kWp (Tarif premium) in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens. Voraussetzung ist, dass hiermit keine Lieferverpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber dem Stromversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist. Wenn die genannte kWp Leistung überschritten wird, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1 (2) – Erhöhung und Erweiterung -, Ziffer 3.1 (3) und Ziffer 4 AHB – Vorsorgeversicherung – finden keine Anwendung. Der Versicherungsschutz bedarf insoweit besonderer Vereinbarung.
Nicht versichert sind Ansprüche
wegen Schäden an der Anlage selbst; durch den Anschluss der Anlage an das Netz des öffentlichen Netzbetreiber; infolge der Montage am Bestimmungsort der Anlage; wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023