In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Keine Leistungsbeschränkung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung – gilt nur im Tarif premium –:
Abweichend von § 26.2 AHB 2018 verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Verletzung einer in § 24 und § 25 AHB genannten Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 10 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 EUR.
Den diese Grenze übersteigenden Entschädigungsbetrag kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Abweichend von § 26.2 AHB 2018 verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Verletzung einer in § 24 und § 25 AHB genannten Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 10 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 EUR.
Den diese Grenze übersteigenden Entschädigungsbetrag kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023