In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Vermögensschäden:
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB 2018 aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstigen Leistungen;
aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
aus Vermittlergeschäften aller Art;
aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
aus Rationalisierung und Automatisierung;
aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-, Kostenschätzungen;
aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
aus Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB 2018 aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstigen Leistungen;
aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
aus Vermittlergeschäften aller Art;
aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
aus Rationalisierung und Automatisierung;
aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-, Kostenschätzungen;
aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
aus Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023