In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Nebengebäude und Scheunen:
In Erweiterung von § 1 ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Besitzer von einem(r) Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheune, Heuschober, Unterstellungen (für z.B. Pferde/Schafe) bis maximal 10 m² auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Grundstück.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Erweiterung von § 1 ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Besitzer von einem(r) Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheune, Heuschober, Unterstellungen (für z.B. Pferde/Schafe) bis maximal 10 m² auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Grundstück.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023