In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Besondere Regelungen für einzelne private Risiken des privaten Pferdehalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse):
- Allgemeines Umweltrisiko
- Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden
- Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
- Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
- Schäden im Ausland
- Vermögensschäden
- Besondere Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde
- Fohlen
- Risikobegrenzung für Gnadenbrotpferde
- Wolfsriss
- Neuwertentschädigung
- Bergungs- und Rettungskosten
- Gewerbliche Nutzung
- Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung
- Vorversicherungsgarantie
- Best-Leistungs-Garantie
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Allgemeines Umweltrisiko
- Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden
- Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
- Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
- Schäden im Ausland
- Vermögensschäden
- Besondere Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde
- Fohlen
- Risikobegrenzung für Gnadenbrotpferde
- Wolfsriss
- Neuwertentschädigung
- Bergungs- und Rettungskosten
- Gewerbliche Nutzung
- Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung
- Vorversicherungsgarantie
- Best-Leistungs-Garantie
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023