In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Schäden durch Wolfsriss:
Wird das versicherte Tier innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch einen bestätigten Wolfsriss getötet, wird der unmittelbar vor Ableben bestehende Wert des Tieres sowie die Kosten für die Abholung und Beseitigung des Tieres übernommen.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal - je Tarifvariante - je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 10.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wird das versicherte Tier innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch einen bestätigten Wolfsriss getötet, wird der unmittelbar vor Ableben bestehende Wert des Tieres sowie die Kosten für die Abholung und Beseitigung des Tieres übernommen.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal - je Tarifvariante - je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 10.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025