In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko):
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl. Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämienberechnung angegeben werden.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl. Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämienberechnung angegeben werden.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023