In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Umfang der Forderungsausfalldeckung:
- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante - begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium 20.000.000 EUR
optimum 40.000.000 EUR
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante –
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium 15.000.000 EUR
optimum 15.000.000 EUR
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
- Die Mindestschadenhöhe beträgt – je nach gewählter Tarifvariante –.
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium ab 500 EUR
optimum ohne Mindestschadenhöhe
- Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
- Erweiterter Forderungsausfall / Pferderipper
Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten durch Pferderipper.
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis 10.000 EUR
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall – je nach gewählter Tarifvariante –, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Ergänzend zu A 3.1 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Sachschadens nicht durchgesetzt werden kann, wenn der Schädiger eine vorsätzliche Straftat begangen hat und auch, wenn der Schädiger nicht bekannt ist.
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten Tier.
Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn
• aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer gestellt wurde,
• das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt,
• der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folgeschäden und sonstige, nicht das versicherte Tier betreffende Sachschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante - begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium 20.000.000 EUR
optimum 40.000.000 EUR
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante –
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium 15.000.000 EUR
optimum 15.000.000 EUR
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
- Die Mindestschadenhöhe beträgt – je nach gewählter Tarifvariante –.
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium ab 500 EUR
optimum ohne Mindestschadenhöhe
- Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
- Erweiterter Forderungsausfall / Pferderipper
Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten durch Pferderipper.
Tarifvariante Versicherungsschutz
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis 10.000 EUR
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall – je nach gewählter Tarifvariante –, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Ergänzend zu A 3.1 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Sachschadens nicht durchgesetzt werden kann, wenn der Schädiger eine vorsätzliche Straftat begangen hat und auch, wenn der Schädiger nicht bekannt ist.
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten Tier.
Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn
• aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer gestellt wurde,
• das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt,
• der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folgeschäden und sonstige, nicht das versicherte Tier betreffende Sachschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023