In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Nachversicherungsschutz/Fortsetzung:
der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
nach dem Tod des Versicherungsnehmers
-
Für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, den Lebensgefährten des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder Lebensgefährten besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Pferd 2026.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
nach dem Tod des Versicherungsnehmers
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Für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, den Lebensgefährten des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder Lebensgefährten besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
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Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Pferd 2026.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025