In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Versicherte Kosten:
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe § 8) ist der Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe § 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten (siehe § 31) gilt § 12.5 entsprechend.
§ 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe § 8) ist der Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe § 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten (siehe § 31) gilt § 12.5 entsprechend.
§ 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018