In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten:
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Verletzung einer in § 26 VHB genannten Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 5.000 EUR.
Den diese Grenze übersteigenden Entschädigungsbetrag kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Verletzung einer in § 26 VHB genannten Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 5.000 EUR.
Den diese Grenze übersteigenden Entschädigungsbetrag kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018