In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und auf eine Leistungskürzung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und auf eine Leistungskürzung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018