In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften:
§ 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
§ 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
§ 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
§ 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018