In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Kosten:
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018